DAIKIN Leistungsbonus 2024

So funktioniert es

Fachbetrieb anmelden

Melden Sie Ihren Fachbetrieb für den Leistungsbonus mit Ihren Unternehmensdaten bis spätestens 30.11.2024 an. Beachten Sie, dass die Aktion nur für Fachbetriebe mit Geschäftssitz sowie Renovierungen in Deutschland möglich ist. Details zur Teilnahme finden Sie in den Promotionsbedingungen.

Leistungsbonus beantragen

Nach erfolgter Inbetriebnahme im Zeitraum vom 04.03.-30.11.2024 können Sie den Leistungsbonus für die von Ihnen durchgeführten Installationen bis zum 31.12.2024 beantragen. Zur Antragstellung benötigen Sie: 1. Logindaten Ihres Fachbetriebes, 2. Einkaufsrechnung, 3. Nachweis Heizungstausch (über die Fachunternehmererklärung der BAfA oder Feuerstättenbescheid der vorherigen Heizung oder Bestätigung nach Durchführung (BnD) der KFW), 4. Inbetriebnahmeprotokoll, 5. Typenschild des Außengerätes und 6. die MFG No. des Außengerätes. Je Antrag kann nur eine Installation registriert werden, je Unternehmen insgesamt bis zu 80 Anträge.

Leistungsbonus erhalten

Nach erfolgreicher Prüfung aller Daten erhalten Sie eine Bestätigung. Der Auszahlungsbetrag wird ab dem Zeitpunkt dieser Benachrichtigung nach Bestätigung quartalsweise, 30 Werktage nach Quartalsende auf das Bankkonto des Antragsstellers überwiesen.

Teilnehmende Produkte

Altherma 3 H HT / Altherma 3 H MT / Altherma 3 R MT / Altherma 3 R

Häufig gestellte Fragen

Allgemein
DAIKIN, als europäischer Marktführer im Bereich Wärmepumpen, möchte den Umstieg auf eine zukunftsfähige und -sichere Heizung noch attraktiver machen.

Sie können sich ab dem 18.03.2024 unter https://daikin-energiebonus-partner.de anmelden. Die Beantragung eines Leistungsbonus für die von Ihnen durchgeführten Installationen kann ab dem 02.04.2024 getätigt werden.

Die Inbetriebnahme des qualifizierten Produkts, das über einen in Deutschland ansässigen Großhändler oder DAIKIN Airconditioning Germany GmbH direkt gekauft wurde, muss bis spätestens 30. November 2024 erfolgen. Sie können den Leistungsbonus für diese Geräte dann bis zum 31.12.2024 beantragen.

Melden Sie Ihr Unternehmen über die Aktionsseite bis spätestens 30. November 2024 an. Registrieren Sie Ihre Anträge bis zum 31.12.2024. Sobald Ihr Antrag erfolgreich geprüft wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Der Auszahlungsbetrag wird ab dem Zeitpunkt dieser Benachrichtigung nach Bestätigung quartalsweise, 30 Werktage nach Quartalsende auf das Bankkonto des Anspruchstellers überwiesen. Die Auszahlungen können nur auf ein EU-Konto des Fachbetriebs getätigt werden.
Wir informieren Sie per E-Mail, sobald Ihr Antrag einen neuen Bearbeitungsstatus erreicht hat. Falls Informationen fehlen sollten, kontaktieren wir Sie ebenfalls per E-Mail. Bitte prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner, falls Sie keine Bestätigung erhalten haben.

Je Produkt (spezifische durch die Seriennummer eindeutig identifizierte Wärmepumpe) ist die Teilnahme an der Bonus-Aktion pro Fachbetrieb einmal möglich. Der Leistungsbonus kann auch für mehrere qualifizierte Produkte, je Gerät jedoch nur einmal, in Anspruch genommen werden. Je Fachbetrieb können bis zu 80 Anträge, dies gilt kategorieübergreifend, gestellt werden. Zu beachten ist, dass der Bonus für jedes Produkt angemeldet werden muss und die jeweiligen Bedingungen einzuhalten sind. Innerhalb eines Vorgangs können nicht mehrere Geräte abgewickelt werden.

Bei allen Großhändlern mit registriertem Sitz in Deutschland, die in der Rechnung die deutsche Mehrwertsteuer ausweisen sowie direkt bei DAIKIN Airconditioning Germany GmbH.

Es können leider nur Anträge berücksichtigt werden, die innerhalb des Aktionszeitraums umgesetzt werden.

Wir bitten Sie, allgemeine Anfragen ausschließlich über unser Kontaktformular zu übermitteln, um eine effiziente Bearbeitung sicherzustellen.

Die Bonus-Aktion ist nicht mit weiteren Aktionen oder Angeboten kombinierbar. Mehr Informationen finden Sie in den Promotionsbedingungen.
Teilnahmeberechtigte Produkte

Sie können an der Leistungsbonus-Aktion teilnehmen, wenn Sie im Aktionszeitraum mindestens ein teilnahmeberechtigtes in Betrieb genommen haben. Die teilnahmeberechtigten Aktionsprodukte und die zugehörigen Bonus-Beträge finden Sie hier.

Die Bonus-Beträge für die teilnehmenden Aktionsprodukte finden Sie hier.

Qualifiziert sind nur neue Altherma 3 Geräte, die bei einem in Deutschland ansässigen Händler oder DAIKIN Airconditioning Germany GmbH erworben wurden. Gebrauchte, überholte oder defekte Produkte sind nicht qualifiziert. Die qualifizierten Produkte finden Sie hier.

Aufgrund steuerlicher Sachverhalte gilt das Programm ausschließlich für in Deutschland erworbene und in Deutschland installierte Geräte.

Zahlung und Bankdaten

Nach erfolgreicher Prüfung aller Daten erhalten Sie eine Bestätigung. Der Auszahlungsbetrag wird ab dem Zeitpunkt dieser Benachrichtigung nach Bestätigung quartalsweise, 30 Werktage nach Quartalsende auf das Bankkonto des Antragsstellers überwiesen.

Die Auszahlung erfolgt nur per Überweisung und auf das von Ihnen angegebene Konto. Sie müssen der Empfänger bzw. Eigentümer des Kontos sein. Das Bankkonto muss in der EU registriert sein.

Der Leistungsbonus kann ausschließlich per Banküberweisung ausgezahlt werden.

Bei einer Kaskade gilt der Leistungsbonus für jedes einzelne Produkt. Innerhalb eines Vorgangs können nicht mehrere Geräte beantragt werden, d. h. je Gerät muss ein Antrag gestellt werden.

Sollten Sie das Produkt umtauschen oder zurücksenden, müssen Sie uns den Leistungsbonus zurückerstatten. Lesen Sie hierzu bitte auch die Promotionsbedingungen.
Registrierung
Der Prozess ist in folgende Schritte unterteilt: 1) Teilnahme anmelden, 2) Anlage installieren, 3) Leistungsbonus beantragen, 4) Auszahlung erhalten.

Um den Prozess zu starten, klicken Sie bitte auf den Button „Registrierung starten“ auf der Startseite und füllen das Registrierungsformular vollständig aus. Am Ende der Registrierung erhalten Sie Anmeldedaten, die Sie zur Beantragung des Leistungsbonus benötigen. Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung Ihrer Registrierung per E-Mail.

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Anlage können Sie den Leistungsbonus beantragen. Dazu benötigen Sie neben Ihrem Login folgende Unterlagen: Kaufbeleg, Installationsbestätigung/ Inbetriebnahmeprotokoll, Nachweis Heizungstausch (über die Fachunternehmererklärung, den amtlichen Verwendungsnachweis zur staatlichen Förderung oder den Feuerstättenbescheid der vorherigen Heizung), Foto des Typenschildes und die MFG.NO. des Außengerätes (Modellnummer). Am besten bereiten Sie diese bereits vor, bevor Sie mit dem Antrag beginnen.

Die MFG.NO finden Sie auf dem Typenschild Ihres Außengerätes. Das Typenschild finden Sie auf dem Gehäuse des jeweiligen Außengerätes.

Als Beleg gilt eine Rechnung des Händlers, das Einreichen einer Bestellbestätigung ist nicht ausreichend. Folgende Kriterien müssen darauf ersichtlich sein: Produktbezeichnung, Daten des Händlers, Einzelpreis, Gesamtsumme, gewährte Rabatte und Kaufdatum. Aufgeführte Produkte, die nicht für die Aktion relevant sind, können vor dem Hochladen geschwärzt werden.

Die MFG.NO. (Modellnummer) muss gut lesbar sein muss. Das Typenschild des Gerätes finden Sie auf dem Außengerät.

Entsprechend der Promotionsbedingungen sind nur Geräte qualifiziert, die im Rahmen einer Renovierung eingebaut und in Betrieb genommen wurden.

Um dies darzulegen, gibt es drei mögliche Durchführungswege: Die Fachunternehmererklärung, den amtlichen Verwendungsnachweis zur staatlichen Förderung oder ein Feuerstättenbescheid der vorherigen (und nun demontierten) Heizung.

Beachten Sie bitte, dass die Dokumente lesbar sind und der Bezug zum jeweiligen Projekt deutlich zu erkennen ist.

Die Inanspruchnahme des DAIKIN Leistungsbonus setzt die Installation und Inbetriebnahme der Inneneinheit und des Außengeräts in einem Bestandsgebäude (Fertigstellung bis 03/2020) voraus.  Sollte kein amtlicher Verwendungsnachweis zur staatlichen Förderung vorliegen, kann alternativ die Fachunternehmererklärung oder ein Feuerstättenbescheid der vorherigen (und nun demontierten) Heizung als Beleg eingereicht werden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten und finalisieren können.

Sollte der Vorgang nicht innerhalb des Aktionszeitraums finalisiert werden, verfällt der Anspruch auf den DAIKIN Leistungsbonus 2024 ersatzlos.

Stellen Sie sicher, dass Sie eine stabile Internetverbindung haben. Beachten Sie die Volumenbegrenzung für die Anhänge. Bitte leeren Sie vor erneuter Einreichung zunächst Ihren Browsercache und versuchen Sie es dann nochmals. Wenn Sie Google Chrome oder Microsoft Edge verwenden, können Sie dies tun, indem Sie folgenden Schritte vornehmen: Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Browserdaten löschen. In Firefox finden Sie die Möglichkeit über Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Cookies und Website Daten → Daten entfernen. Sollte dies nicht helfen, kontaktieren Sie uns bitte über via Mail info@daikin-ernergiebonus-partner.de oder unser Kontaktformular. Es können nur Anträge bearbeitet werden, die erfolgreich über die Aktions-Webseite eingereicht wurden.

Es kann vorkommen, dass die E-Mail von Ihrem E-Mail-Programm als Spam eingestuft und daher in den Spam-Ordner verschoben wurde. Bitte prüfen Sie, ob sich die E-Mail darin befindet. Wenn Sie sie auch nach 60min nicht erhalten haben, informieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Die Online-Anmeldung für den DAIKIN-Leistungsbonus unter muss https://daikin-ernergiebonus-partner.de bis spätestens 30. November 2024 erfolgen. Der Kauf des qualifizierten Produkts über einen Händler bis spätestens 30. November 2024 erfolgen. Die Inbetriebnahme des qualifizierten Produkts bis spätestens einschließlich 30. November 2024 abgeschlossen sein. Beantragung des Leistungsbonus auf https://daikin-ernergiebonus-partner.de inklusive aller benötigen Unterlagen bis 31. Dezember 2024.

Leider nicht, da rechtliche Vorgaben sowie eine Nachvollziehbarkeit des Anspruchs gegeben sein muss. Die personenbezogenen Daten werden lediglich zur Abwicklung des Programms verwendet.

Wie werden die Datenschutzaspekte geregelt?

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Grundsätzlich verwendet DAIKIN die im Rahmen der Aktion bereitgestellten Daten ausschließlich zur Abwicklung eben dieser. Eine Verwendung für Marketing oder sonstige Zwecke findet nicht statt.

Sofern keine rechtlichen oder sonstigen Aufbewahrungspflichten vorliegen, werden die Daten nach Abschluss der Aktion gelöscht.

Die von Ihnen bereitzustellenden Dokumente zum Nachweis Heizungstausch können personenbezogene Daten von Dritten enthalten (in dem Falle, die Endkunden, bei welchen die qualifizierten Produkte eingebaut und in Betrieb genommen wurden). Um hier rechtssicher agieren zu können, wird im Rahmen Ihrer Erstanmeldung ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen Ihnen.

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